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Sie sind unsere wertvollsten Praxis-Ressource: unsere Mitarbeiter(innen). Über 95 Prozent sind laut Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes weiblichen Geschlechts. Einige sind ledig, darunter zählen vor allem die Auszubildenden.
Die erfahrenen Kräfte hingegen bewältigen oft die Trias Haushalt/Kindererziehung/Beruf. Was bedeutet das organisatorisch und finanziell für den Arzt als Praxismanager?
Die "klassische" Arzthelferin ist nicht mehr überwiegend ganztags beschäftigt. Waren im November 1996 58,3 Prozent der Stellen Ganztagskräfte, so schrumpfte dieser Anteil bis April 2004 auf 48 Prozent. Im Gegenzug erhöhte sich der Anteil der Teilzeitkräfte im gleichen Zeitraum von 28,6 Prozent auf 36,1 Prozent.
Auch der Anteil der geringfügig Beschäftigten/Minijobs stieg in dieser Zeit von 13,1 auf 15,9 Prozent. Die Gründe für diese Entwicklungen sind sicherlich vielfältig.
Einerseits wird Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung von den Mitarbeiterinnen - eben wegen der gleichzeitigen Führung des eigenen Haushaltes und der Kindererziehung - in einem bestimmten Lebensabschnitt sehr geschätzt. Tritt die Kindererziehung später in den Hintergrund, wird nicht selten der Wunsch nach Ausweitung des Beschäftigungsverhältnisses laut.
Für den Praxisinhaber gibt es organisatorisch zwei Philosophien: Viel Kontinuität = wenige Beschäftigte mit hohem Stundenkontingent. Viel Flexibilität = viele Beschäftigte mit niedrigem Stundenkontingent. Aber auch finanziell, vor allem bei rückläufigen Praxiserträgen, müssen die Auswirkungen des Personaleinsatzes auf die Kostensituation der Praxis einer ständigen Kontrolle unterzogen werden. Denn die Personalkosten sind zum Beispiel in einer Allgemeinarztpraxis mit etwa 25 Prozent vom Umsatz schon eine harte Kostennuss.
Auf der Klaviatur der möglichen Entlohnungen der Medizinischen Fachangestellten verfügt der Praxischef über einige Tasten.
Dazu zählen die tarifliche oder außertarifliche Voll- oder Teilzeitvergütung, Mini-Jobs bis 400 Euro/Monat, die Gleitzonenregelung von 401 bis 800 Euro/Monat, steuerfreie Bezüge, sozialabgabenfreie Zulagen, die Entgeltumwandlung oder auch Ferienjobs.
Aufgrund der hohen Komplexität der vielfältigen gesetzlichen Vorschriften bei den unterschiedlichen Entlohnungsformen sollten Praxischefs stets eine fachkundige Person - etwa einen Steuerberater - vor Entscheidungen für oder gegen eine bestimmte Entlohnungsform hinzuziehen. Denn: Verstößt die Praxis gegen bestimmte gesetzliche Vorschriften, können teils erhebliche Nachzahlungen für Steuern und Sozialabgaben fällig werden, die die Praxis im Mark treffen.
Flexible Zeiteinteilung und leistungsgerechte Entlohnung sind für unsere Mitarbeiterinnen zwar sehr wichtig. Aber ohne Anerkennung der Leistung, Zuweisung von Verantwortung und gutem Betriebsklima - die wichtigsten "weichen" Motivationsfaktoren - werden Praxischefs niemals zufriedene Mitarbeiterinnen haben.
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