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Kurz gesagt: Als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) dürfen Sie nur Leistungen anbieten, die so nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören, die aber vom Patienten nachgefragt und ärztlich empfehlenswert oder zumindest vertretbar sind.
Dennoch sollten Sie im Gespräch mit Ihren Patienten Sätze vermeiden wie: "Der Leistungskatalog ist vorgegeben. Nur was notwendig, wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig ist, kann bezahlt werden." Der Patient dürfte kaum die Diktion des Sozialgesetzbuches in allen Details nachvollziehen können.

Patienten informieren? ja. Werben oder beeinflussen? nein.
Machen Sie die GKV nicht schlecht, sondern sagen Sie beispielsweise: "Natürlich werden Sie weiterhin zu Lasten Ihrer Kasse behandelt. Eine Krankenkasse ist aber nun eben mal keine Gesundheitskasse, und es gibt zusätzliche Verfahren, die für eine optimale Diagnostik und Therapie sinnvoll sein können. Alles, was über die Leistungsgrenzen der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, müssen Sie selbst bezahlen."
Mehr als jedes verbal vorgetragene Argument überzeugt den Patienten indes die persönliche Einstellung des Arztes zu seinen IGeL-Angeboten. Für Selbstzahlerleistungen gilt deshalb:
Nur wer sich richtig präsentiert, kann mit Resonanz rechnen
Nichtsdestotrotz ist klar: Nur wer sein Leistungsspektrum auch präsentiert, kann mit entsprechender Resonanz rechnen. Hierzu einige Anregungen, und zwar aus der Sicht und dem Empfinden von Patienten:
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