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Patienten auch über sehr seltene Risiken aufklären

Selbst auf extrem seltene Komplikationen sollte der Arzt vor bestimmten Eingriffen hinweisen. Denn die Rechte der Patienten gegenüber Arzt und Krankenhaus seien in Deutschland aufgrund der Rechtsprechung der Gerichte bestens gesichert, erläuterte Prof. Dr. jur. Klaus Ulsenheimer auf dem Deutschen Krankenhaustag 2005 in Düsseldorf. Eher müssten die Rechte der Ärzte gestärkt werden, damit sie nicht immer mehr in eine Defensiv-Medizin gedrängt werden.

In den letzten Jahren ist vor allem das Selbstbestimmungsrecht der Patienten in den Vordergrund gerückt. Damit ist auch die Aufklärung durch den Arzt zu einer wesentlichen Berufspflicht geworden. Nach dem letzten Stand der Rechtsprechung muss ein Patient über mögliche Komplikationen auch bei extremster Seltenheit aufgeklärt werden, wenn es sich um spezifische Eingriffsrisiken handelt. Bei der Wahl zwischen mehreren Behandlungsalternativen hat der Patient ein Recht darauf, über die jeweiligen Risiken und Erfolgschancen unterrichtet zu werden.

Größere Eingriffe bei Kindern: Beide Elternteile müssen zustimmen
Eine Verschärfung der Aufklärungspflicht hat es auch bei der Behandlung von Kindern gegeben: Bei leichten Erkrankungen genügt die Einwilligung eines ermächtigten Elternteils. Bei schwerwiegenden Eingriffen aber muss der Arzt sich auch Gewissheit über das Einverständnis des nicht erschienenen Elternteils verschaffen.

Aufklärungs-Merkblätter sind nach Ulsenheimers Worten zwar wichtig, doch entscheidend ist und bleibt das persönliche Aufklärungsgespräch. Es genügt also nicht, wenn der Arzt den Patienten fragt, ob er das Merkblatt durchgelesen habe; er muss auch nachfragen, ob er den Inhalt verstanden hat. Die Grundregel für jeden Arzt lautet demnach: Es muss alles getan werden, um dem Patienten klar zu machen, worauf er sich einlässt.

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